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Bitte bedenke, dass dies keine rechtliche Beratung darstellt. Wer Sonnenschutzfolien am Auto anbringen möchte, sollte sich zusätzlich selbst über die Gesetzeslage informieren – oder besser mit Fachleuten über das Thema sprechen.

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer sind von der Funktionsweise der Sonnenschutzfolien überzeugt. Die Folien finden sich inzwischen auf vielen Fensterscheiben in Deutschland wieder.

In diversen Sonnenschutzfolien Tests wurde die Wirksamkeit der Fensterfolien belegt und die zahlreichen Erfahrungsberichte sprechen auch für sich.

Die Hitzewellen im Sommer können auf diese Weise deutlich abgedämpft werden. Aber was ist mit den deutschen Autofahrern? Im Sommer wird es auch im Auto brechend heiß.

Können Sonnenschutzfolien auch an den Autofenstern angebracht werden? Ist das überhaupt zulässig?

In Deutschland ist das Anbringen von Sonnenschutzfolien auf Autoscheiben mit einigen Einschränkungen erlaubt. Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) müssen die Sonnenschutzfolien zugelassen werden. Fern müssen vorderen Autoscheiben „klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei“ bleiben. Die Windschutzscheibe darf daher nur kleinflächig mit Sonnenschutzfolien beklebt werden. An den vorderen Seitenfenstern sind tönende Sonnenschutzfolien in der Regel nicht erlaubt. Unter der Bedingung, das ein zweiter Außenspiegel montiert wird, ist das Anbringen von Sonnenschutzfolien an der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben erlaubt.

Wie funktionieren Sonnenschutzfolien?

Sonnenschutzfolien filtern bis zu 99,9% der UV-Strahlen aus dem Licht. Die UV-Strahlung ist der Teil des Lichts, der für die Bräunung der Haut sorgt. Die ultraviolette Strahlung führt ebenfalls zum Ausbleichen von Möbelstücken und zur Bildung unschöner Kanten.

Die Sonnenschutzfolien auch reflektieren oder absorbieren 50 bis 90% der Hitze. Auf diese Weise erhitzt sich der Innenraum des Autos deutlich weniger im Sommer. Die Fensterfolien filtern ebenfalls einen Teil des sichtbaren Lichts heraus. Es wird dadurch etwas dunkler im Inneren des Autos, aber trotzdem hat man einen klaren Blick nach draußen.

Wo wird das Anbringen von Auto Sonnenschutzfolien geregelt?

Die Straßenzulässigkeit der Sonnenschutzfolien ist genauso geregelt wie die Zulässigkeit von Tönungsfolien. Auf deutschen Straßen erlaubte Folien müssen über die deutsche Allgemeine Baugenehmigung (ABG) nach §22a der deutschen Straßen-Zulassungsordnung (StVZO) verfügen oder explizit von einem Prüfinstitut (wie dem TÜV) genehmigt werden.

Wo dürfen Sonnenschutzfolien angebracht werden?

Die vorderen Scheiben eines Autos müssen „klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei“ sein. So heißt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO).

Für Windschutzscheibe, die vorderen Seitenscheiben sowie die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe gibt es entsprechend unterschiedliche Regelungen. Es wird jeweils auf die Lichtdurchlässigkeit dieser Scheiben Bezug genommen. Die Grenzwerte unterscheiden sich wie folgt:

  • Windschutzscheibe: 70%
  • Vorderen Seitenscheiben: 70%
  • Hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe: ??%

Bei modernen Autos haben die meisten Hersteller die Grenzen für die vorderen Scheiben (Front- und Seitenscheiben) meistens bereits ausgereizt. Spezielle Fensterscheiben haben bereits eine integrierte Tönung. Zusätzliche Tönungsfolien sind im Vorderbereich daher oft nicht zulässig.

Exkurs: Tönungsfolien-Mathematik

Die vorderen Seitenscheiben müssen über eine Lichtdurchlässigkeit von 70% verfügen. Bei einem Auto mit Seitenscheiben, die vom Werk auf 80% des Lichts durchlassen, könnten folglich noch mit einer Tönungsfolie beklebt werden.

In diesem Fall wären (theoretisch) Folien, die bis zu 12,5% des Licht herausfiltern noch zugelassen. Das entspräche einer Lichtdurchlässigkeit von 87,5%. Der Grund dafür ist, dass der Grad der Tönung (20% vom Werk und 12,5% durch die Folie) nicht zu 32,5% addiert werden.

Wer die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe (mit montierter Tönungsfolie) berechnen will, muss die einzelnen Werte multiplizieren. Aus der Lichtdurchlässigkeit der Fensterscheibe (80%) und der Lichtdurchlässigkeit der Sonnenschutzfolie fürs Auto (87,5%) ergibt sich nämlich eine Gesamtdurchlässigkeit von (80% x 87,5% =) 70%.

Sonnenschutzfolien an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe

Das Anbringen von Tönungsfolien auf der Heckscheibe und der hinteren Seitenscheibe ist erlaubt. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein zweiter Außenspiegel angebracht ist.

Die Tönungsfolie müssen allerdings durch ein Prüfinstitut wie dem TÜV genehmigt oder über eine Allgemeine Bauartgenehmigung nach Paragraf $22a StVZO freigegeben sein und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Zusätzlich muss eine Kopie der Allgemeinen Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitgeführt werden. Weiterhin muss das zugeteilte Prüfzeichen (Lasergravur oder Druck) auf jeder Scheibe lesbar angebracht sein.

Sonnenschutzfolien auf der Frontscheibe

Auf der Frontscheibe dürfen ebenfalls Sonnenschutzfolien angebracht werden Die Streifen oder Aufkleber dürfen allerdings weder in den direkten Sichtbereich hereinragen noch eine Gesamtfläche von 0,1 Quadratmeter überschreiten.

Eine 1,2m breite Windschutzscheibe darf entsprechend mit einem 8,3 cm hohen Blendschutzstreifen beklebt werden. Zu beachten ist, dass auf jedem einzelnen Stück der Folie, das Prüfzeichen als Druck oder Lasergravur vorhanden sein muss. Die Nummer auf dem Prüfzeichen muss sich ebenfalls in den Fahrzeugpapieren wiederfinden.

Weiterhin darf die Gesamtfläche nicht 1/4 der Scheibenfläche überschreiten. Eine Befestigung der Folie durch das Verklemmen oder Verbinden der Folie mit der Gummidichtung oder der Scheibeneinfassung ist nicht zulässig.

Die Redaktion von ZuHeiss.de besteht aus Heimwerkern, die ihre heiße Wohnungen in den Sommermonaten leid waren. Auf diesem Blog berichten wir über Sonnenschutzfolien und andere Möglichkeiten, um für Abkühlung zu sorgen.